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Berliner Mietspiegel 2011

 

Für Wohnungsinteressenten dient der Mietspiegel auf der Suche nach einer Wohnung als umfassende Orientierungshilfe über die ortsüblichen Mietpreise in den jeweiligen Regionen einer Stadt. In über 316 Städten mit jeweils mehr als 20.000 Einwohner werden in einem Abstand von zwei Jahren die durchschnittlichen Mietpreise pro Quadratmeter erfasst und in einem Mietspiegel Deutschland veröffentlicht. Danach liegt beispielsweise der Mietpreis pro Quadratmeter für eine 65 Quadratmeter große Wohnung in durchschnittlicher Lage in Berlin zwischen 4,51 bis 6,87 Euro/Quadratmeter.

 

Mietspiegel eine Hilfe für den Mieter

Der Mietspiegel für Berliner Immobilien, dient dem Vermieter bei einer beabsichtigten Erhöhung der Miete als rechtlich fundierte Grundlage bei der Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Das Mieterhöhungsverlangen ist nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch zu erklären und zu begründen. Bei der Begründung kann auf einen anerkannten Mietspiegel Bezug genommen werden.

Bei Mieterhöhungsverlangen stellt der Mietspiegel ein verbindliches Nachschlagewerk von ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum dar. Den Städten und Gemeinden ist die Erstellung eines Mietspiegels freigestellt. In Deutschland haben dennoch über 300 Städte einen Mietspiegel aufgelegt. Vermieter können bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die Daten des jeweiligen Mietspiegels rechtsverbindlich zurückgreifen.

 

 

 

 

Mietspiegel bestimmt Wohnwert einer Immobilie

Der Berliner Mietspiegel wurde vom Land Berlin und einer Vielzahl von Interessenverbänden für den Zeitraum von Mai 2011 bis Ende April 2013 anerkannt. Wegen der umfänglichen Zustimmung ist der Berliner Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel eingestuft und anerkannt. Im Mietpreisspiegel werden Mietpreise (Vergleichsmieten) in Tabellenform je nach

- Wohnungstyp (Altbau/Neubau)
- Bezugsfertigkeit (Baujahr)
- Ausstattung
- Wohnlage


für Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ausgewiesen.
Allerdings sind Zu -und Abschläge sowie zusätzliche Merkmale (z. B. eine besondere Ausstattung) hier nicht berücksichtigt. Sie können die ortsüblichen Vergleichsmieten noch beeinflussen.
Der Mietspiegel weist auf der Basis der Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in Euro/qm/mtl. aus. Der Marktwert einer Wohnimmobilie bemisst sich wesentlich aus der erzielten Mieteinnahme. Dieser Grundsatz trifft genauso auf Berliner Immobilien zu.

 

Handhabung des Mietspiegels

Nach Erhalt einer Mieterhöhung sollte der Mieter von daher prüfen, ob die künftig vom Vermieter verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen in Berlin nicht übersteigt. Dazu kann der Mieter den Berliner Mietspiegel zu Hilfe nehmen, der eine geeignete Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in Berlin oder anderen Städten darstellt.

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